Liebe Outdoor Escape Teilnehmer, bitte schenkt den nachstehenden Bedingungen eure Aufmerksamkeit, denn mit der Buchung und Abholung des Rucksackes für das Outdoor Escape Game „Die verschwundene Winzerin“ von GeheimnisKram erkennen alle Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an.
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden AGBs in Ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1. ALLGEMEINES
Isabell Windbiel betreibt mit GeheimnisKram (im Folgenden Veranstalter genannt) ein Outdoor Escape Game (nachfolgend kurz „Spiel“).
Neben dem Outdoor Escape Game „Die verschwundene Winzerin“ (mit Ausgabe eines Rucksacks) bietet der Veranstalter auch das Escape Game „Der rätselhafte Reitausflug“ an, das mit einer Spielbox gespielt wird.
Die Buchung und Teilnahme setzen ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Personen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Soweit nicht volljährige Personen Buchungen unter Angabe falscher Tatsachen und/oder ohne Genehmigung ihrer sorge- bzw. vertretungsberechtigten volljährigen Verantwortlichen veranlassen, widerruft der Veranstalter die Buchung hiermit grundsätzlich vorbeugend gem. § 111 BGB.
Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, die geltenden Regeln und Anweisungen des Veranstalters, während des gesamten Spiels zu befolgen. Für die Durchführung der Tour wird von den Teilnehmern ein funktionsfähiges Smartphone mit einer aktuellen Version des Android Betriebssystem oder aktuellen Version des Apple iOS Betriebssystems vorausgesetzt, da diese als Hilfsmittel zum Lösen von Rätselteilen nötig sind.
Teilnehmer, die Pakete fürs Picknick inkl. Wein dazu buchen, bestätigen, dass sie das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für den Alkoholgenuss erreicht haben und zur Konsumation von
alkoholischen Getränken berechtigt sind. Teilnehmer, die das Spiel gebucht haben, das gesetzliche Mindestalter aber nicht erfüllen, können die das Spiel nicht durchführen. Dabei haben die
Teilnehmer kein Recht auf Rückerstattung des Preises.
2. UNTERNEHMENSSITZ
Der Unternehmenssitz ist die Bahnhofstr. 109, 76356 Weingarten (Baden).
3. BUCHUNG, PREISE UND BEZAHLUNG
Die von GeheimnisKram angebotenen Outdoor Escape Games sind per Mail oder online über das auf www.geheimniskram.de verlinkte
Buchungssystem zu buchen. Die Reservierung ist erst nach Bestätigung durch den Veranstalter gültig, durch die die Teilnehmer das Recht zur Spieldurchführung am gebuchten Zeitpunkt erwerben. Die
Preise im Buchungssystem und in der Preisliste sind Bruttopreise. Vor Antritt des Spiels ist eine vollständige Bezahlung nötig.
4. STORNIERUNG ODER RÜCKTRITT
Beim Verkauf einer Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigung, wie im Fall von GeheimnisKram, besteht gemäß §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Eine Stornierung oder ein
Rücktritt von einer getätigten Buchung des Spiels ist daher nicht möglich. Der Veranstalter kann in bestimmten Fällen nach eigenem Ermessen und aus Kulanz eine Stornierung oder Änderung der
Reservierung ermöglichen.
Kann eine Buchung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wie extremen Wetterbedingungen oder Sicherheitsbedenken nicht durchgeführt werden und muss der Buchungstermin geändert oder storniert
werden, so steht dem Teilnehmer das Recht zu, diese Änderung des Buchungstermins anzunehmen oder den vollständigen Kaufpreis erstattet zu bekommen. Als extreme Wetterbedingungen werden
Unwetterwarnungen bzw. eine Regenwahrscheinlichkeit von über 80 % für die gesamte Dauer des Spiels (Startzeitpunkt + 4 Stunden) mit einer durchschnittlichen Niederschlagsmenge von mehr als 1,5
l/m² vom Veranstalter festgelegt. Als Datenquelle dient www.wetter.com und Weingarten (Baden) als Standort. Sollten 24 Stunden
vor Spielbeginn die genannten Wetterbedingungen vorhergesagt werden, können die Teilnehmer bis spätestens 23 Stunden vor Spielbeginn eine Verschiebung per Mail an abenteuer@geheimniskram.de anfragen. Bei einer spätere Verschiebung oder einem Nichtantritt des Spiels, schließt der Veranstalter eine Erstattung des
Spielpreises, aufgrund des Aufwands und der Kosten für die Spielvorbereitungen, aus.
5. SPIELDURCHFÜHRUNG
Alle Teilnehmer des Spiels müssen pünktlich zum gebuchten Termin erscheinen. Bei Verspätungen der Teilnehmer behält sich der Veranstalter vor, die Leistung (Spieldurchführung) nicht zu erbringen. Eine Erstattung des Preises erfolgt nicht.
Zu Beginn des Termins für das Erlebnis „Die verschwundene Winzerin“ erhalten die Teilnehmer einen Rucksack. Entweder wird dieser persönlich von einer vom Veranstalter beauftragten Person
ausgegeben oder der Rucksack steht den Teilnehmern in einem Schließfach zur Verfügung. Den Zugangscode erhalten die Teilnehmer im Vorfeld. Daraufhin folgt die eigentliche Spieldurchführung. Der
Inhalt des Rucksacks und die Rätsel sind individuelle Entwicklungen und unterliegen dem Urheberrecht. Foto-, Audio- und Videoaufnahmen der Spielmaterialien sind nicht gestattet.
Beim Erlebnis „Der rätselhafte Reitausflug“ müssen die Teilnehmer im Vorfeld eine Spielbox erwerben. Nach Buchung einer Startzeit, mit der die Teilnehmer den Startpunkt und alle relevanten Informationen erhalten, und ausgestattet mit der Spielbox, können die Teilnehmer die Tour zum gebuchten Zeitpunkt starten. Die Box bleibt Eigentum der Teilnehmer und ist nicht zurückzugeben. Die Rätsel und Inhalte der Spielbox sind individuelle Entwicklungen und urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung – auch in Auszügen – ist nicht gestattet.
6. HAFTUNG
Die Teilnehmer verpflichten sich, den Rucksack des Erlebnisses „Die verschwundene Winzerin“ und dessen Inhalt, die Stationen auf dem Weg sowie jegliches Equipment wie z.B. Weingläser sorgfältig
zu behandeln. Der Verlust von Spielgeräten oder Equipment des Veranstalters, sowie Beschädigung oder Zerstörung durch grobes Verhalten der Teilnehmer können den Spielern in Rechnung gestellt
werden. Mutwillige Zerstörungen werden des Weiteren zur Anzeige gebracht.
Beim Escape Game „Der rätselhafte Reitausflug“ mit im Vorfeld erworbener Spielbox haftet der Veranstalter nicht für Beschädigungen an der Box oder deren Inhalt nach der Übergabe an die Teilnehmer. Transportschäden sind dem Veranstalter innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Box schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Box als mängelfrei übergeben.
Der Veranstalter haftet bei beiden Angeboten nicht für abhanden gekommene oder Schäden an Gegenstände oder Garderobe. Diesbezüglich wird keine Obhutspflicht übernommen.
Auch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der Teilnehmer haftet der Veranstalter nicht.
Bei groben technischen Mängeln im Spielablauf seitens des Veranstalters haben die Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung des teilweisen oder des kompletten Entgelts. Ein darüberhinausgehender Schadensersatz wird ausgeschlossen. Der Teilnehmer ist für das ordnungsgemäße Verhalten der Gruppe selbst verantwortlich.
Im Fall von höherer Gewalt übernimmt der Veranstalter keine Haftung oder Entschädigung.
7. DATENSCHUTZ
Die vom Teilnehmer bereitgestellten persönlichen Daten werden ausschließlich für die Organisation und Durchführung des Outdoor Escape Games verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei
denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Veranstalter ergreift angemessene Maßnahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der persönlichen Daten der Teilnehmer zu gewährleisten.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet z. B. per E-Mail-Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten
Dritter – trotz angemessener Maßnahmen – nicht vollständig gewährleistet werden. Diesbezüglich ist unsere Haftung ausgeschlossen.
8. RECHTSWAHL, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND SALVATORISCHE KLAUSEL
Für Geschäftsbeziehungen jeder Art zwischen GeheimnisKram und den Teilnehmern gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort für alle Ansprüche, welche sich zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist der Sitz des Unternehmens wie in Punkt 2 angeführt.
Gerichtsstand ist Karlsruhe.
Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§306 BGB).
Stand: 12.08.2024
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